Wer sich öffentlich zum Thema Wein äußert, sieht sich immer wieder mit Vorwürfen der Käuflichkeit konfrontiert. Dagegen hilft nur Transparenz. Auf Sommelier-Academy.de und dazugehörigen Social Media Accounts schreibe ich für gewöhnlich am Ende des Textes in einer Offenlegung, falls Einladungen oder ähnliches Grundlage des Posts waren. Dieses entfällt nur, wenn der Hinweis deutlich im Text zu finden ist. Beginnt der Artikel also mit den Worten, „Das Weingut … hatte mich eingeladen, dieses oder jenes zu sehen/verkosten/besuchen“ dann entfällt der Hinweis auf die Einladung am Ende. Auch wenn aus dem Text hervorgeht, dass das verkostete Produkt ein kostenloses Muster war, erfolgt keine weitere Offenlegung am Ende des Posts.

Darüber hinaus möchte ich im Sinne maximaler Transparenz über folgende bestehende oder vergangene Geschäftsbeziehungen informieren.

Sponsor

Zieher KG

Gläserausstattung

Zieher KG

Autoren- und/oder Verkostertätigkeit

Meininger Verlag, Belvini.de

Bei einer Vielzahl von Online-Weinhändlern und bei Amazon nehme ich am Affiliate-Programm teil, setze also provisionsbewährte Links zu diesen, ohne direkt eine Kooperation ausgehandelt zu haben. Diese Links sind in der Regel mit einem * gekennzeichnet.

Ein Affiliate-Link ist ein Partner-Link, der die Grundlage für die Abrechnung von Vermittlungsprovision bildet. Durch einen einzigartigen, in den Link integrierten Code kann das werbende Unternehmen (Händler / Werbekunde) eindeutig zuordnen, von welchem Werbepartner (die sogenannten „Affiliates“) ein Kunde vermittelt wurde. Produkte werden aus redaktionellen gründen hervorgehoben, nicht um einen Vorwand für einen Affiliate-Link zu kreieren.